20.952 von 25.000 Unterschriften

Mitglieder des Europaparlaments

Petitionstext:

Die direkte Demokratie ist in Gefahr. Schuld ist der Bürokratie-Apparat der EU, der an den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vorbeiregiert. Jetzt ist unsere Stunde gekommen, um für die Europäische Bürgerinitiative zu kämpfen. Damit Ihre Stimme in der Europa-Politik gehört wird und Ihr Einfluss zählt. Jetzt müssen wir alles mobilisieren, gegen ein Europa der Finanzmärkte und Lobbyisten und für ein Europa der Menschen.

Warum ist das wichtig?

Wussten Sie, dass die EU demokratischer ist, als es den Anschein hat? Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können wir alle direkt Einfluss auf die Politik nehmen. Wir können von Brüssel die Gesetze verlangen, die wir brauchen.

Die EBI ist heute schon eine wichtige Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung aber bisher noch zu schwach um tatsächliche Veränderungen zu bewirken.

Jetzt steht die Reform der EBI auf der Tagesordnung. In nur zehn Tagen wird das Europäische Parlament darüber abstimmen, ob die Bürgerinnen und BürgerEuropas endlich eine starke Stimme erhalten sollen. Wenn wir den Abgeordneten zeigen, dass eine breite Öffentlichkeit eine Reform will, können wir dafür sorgen, dass die Europäische Bürgerinitiative zu einem effektiven demokratischen Instrument weiterentwickelt wird.

Hintergrund

Politische Entscheidungen auf europäischer Ebene gehen uns alle an. Um so wichtiger ist es, dass wir direkt Einfluss nehmen können. Wir wollen mitbestimmen, in welchem Europa wir leben. Jetzt ist der Moment, aufzustehen und unser Recht einzufordern.

Mehr als sechs Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger haben von dieser Möglichkeit schon Gebrauch gemacht [1]. Sie haben sich eingesetzt für eine öffentliche Wasserversorgung, für Pressefreiheit, für ein besseres Bildungssystem, für strengere Regeln bei Tierversuchen. [2] Mit einer Million Unterschriften aus ganz Europa kann die EU-Kommission direkt aufgefordert werden, neue Gesetze vorzuschlagen. [3]

Die EBI greift aber nicht so, wie es notwendig wäre. Seitdem die EBI 2012 eingeführt wurde, gab es 52 Anträge. Nur die Hälfte davon wurde überhaupt genehmigt und lediglich drei Initiativen hatten Erfolg. Trotz der Erfolge wurden ihre Forderungen nicht umgesetzt – dazu ist die EU nicht verpflichtet.

Die Europäische Bürgerinitiative ist ein gutes Instrument für mehr direkte Demokratie. Leider gibt es immer noch viel zu viele Möglichkeiten eine EBI zu verbieten, so darf z.B. eine Veränderung der EU-Verträge nicht diskutiert werden und sind ihre Auswirkungen zu schwach. Das muss sich ändern!

Diese Kampagne führen wir gemeinsam mit Democracy International durch.

Referenzen

[1] Bericht der Kommission über die EBI
[2] Democracy International Revision of the European Citizens' Initiative (Englisch)
[3] Europäische Kommission – EBI Grundlagen

Kleine EU-Kunde:

Europäische Kommission: Nur die EU-Kommission hat das Recht, von sich aus Gesetzesvorlagen einzubringen. Bei der Kommission müssen Europäische Bürgerinitiativen (EBI) beantragt werden. Bislang hat sie nur die Hälfte der Initiativen genehmigt. Selbst wenn eine EBI erfolgreich ist und mindestens eine Million Unterschriften aus ganz Europa mobilisieren konnte, muss die EU-Kommission die Forderungen der Initiative nicht umsetzen.

Europäisches Parlament: Das EU-Parlament mit seinen derzeit 751 Mitgliedern steht für die parlamentarische Demokratie Europas. Seit seiner Gründung 1952 sind die Kompetenzen des Parlaments mehrfach erweitert worden. Es kann über die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Gesetze abstimmen. Es kann die Kommission auffordern, neue Gesetzesvorlagen einzubringen. Und es bestätigt inzwischen auch den Präsidenten der Kommission.

Rat der Europäischen Union: Der Rat der EU (kurz: Rat) setzt sich zusammen aus den Fachministern der einzelnen EU-Staaten – und ist etwas ganz anderes als der fast gleichlautende Europäische Rat. Dieser bezeichnet die vierteljährlichen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU, bei denen die grundsätzlichen Linien der EU-Politik festgelegt werden. Der Rat der Europäischen Union diskutiert, ändert und verabschiedet die Gesetzesvorlagen der Kommission. Gemeinsam mit dem EU-Parlament übt der Rat die Rechtssetzung der EU aus. Er kann als die Staatenkammer der EU bezeichnet werden, das Parlament als die Bürgerkammer. 

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